Bitte beachten Sie:
Der Jahresabschluss wurde bereits durch den Aufsichtsrat festgestellt. Die Feststellung erfolgte abweichend von § 48 Abs. 1 Satz 1 GenG gemäß Art. 2 § 3 Abs. 3 COVMaßnGes in einer Aufsichtsratssitzung am 14.06.2021.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre
Raiffeisenbank Oberferrieden-Burgthann eG